Kosten & Erstattung
Kosten und Erstattung für Privatversicherte und Selbstzahler
Die Behandlung wird privat abgerechnet – zum 1,8-fachen Satz der GebüTH, der Gebührenübersicht für Therapeuten. Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler gelten dieselben Konditionen; eine Übersicht der voraussichtlichen Kosten erhalten Sie vorab von mir.
Vor der Behandlung
Verordnung und Kostenübernahme klären
Grundlage jeder Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) – zum Beispiel von Ihrer Hausarzt- oder Facharztpraxis. Sie legt fest, welche Behandlungsart mit welcher Dauer und Anzahl an Einheiten verordnet ist.
Klären Sie vor Beginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle, ob Ergotherapie in Ihrem Vertrag enthalten ist und zu welchen Konditionen die Kosten übernommen werden. Auf Wunsch erhalten Sie von mir vorab eine nachvollziehbare Übersicht der voraussichtlichen Kosten, die Sie dafür einreichen können.
So wissen Sie schon vor der ersten Einheit, welche Kosten auf Sie zukommen und welchen Anteil Ihre Versicherung trägt.
Honorar
Abrechnung zum 1,8-fachen GebüTH-Satz
Für Therapeutinnen und Therapeuten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Mein Honorar orientiert sich deshalb an der GebüTH, der Gebührenübersicht für Therapeuten – abgerechnet wird zum 1,8-fachen Satz. Er gilt gleichermaßen für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.
Wie hoch die Kosten insgesamt ausfallen, richtet sich nach der verordneten Behandlungsart, ihrer Dauer und der Anzahl der Einheiten. Beim Hausbesuch kommt eine Wegepauschale je Termin hinzu; zu Therapiebeginn wird einmalig eine ergotherapeutische Funktionsanalyse berechnet.
Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie von mir eine nachvollziehbare Übersicht der voraussichtlichen Kosten – als Grundlage für Ihre Anfrage bei Versicherung oder Beihilfestelle und als verlässliche Vereinbarung zwischen uns.
Erstattung
Drei Wege der Kostenübernahme
Die Abrechnung erfolgt immer privat – wer die Kosten am Ende trägt, unterscheidet sich je nach Versicherungssituation.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten ärztlich verordneter Ergotherapie vollständig oder teilweise – abhängig von Ihrem Tarif. Klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob Ergotherapie in Ihrem Vertrag enthalten ist und zu welchen Konditionen. Nach der Behandlung reichen Sie Rechnung und Verordnung bei Ihrer Versicherung ein; auf die Erstattungsbedingungen habe ich keinen Einfluss.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte haben eigene Erstattungsansprüche nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften. Die Unterschiede zwischen den Beihilfestellen sind erheblich: Manche erstatten weitgehend vollständig, andere anteilig bis zu festen Höchstbeträgen. Den verbleibenden Anteil sichern viele über eine private Krankenversicherung ab – klären Sie die Konditionen am besten vorab mit Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahlerinnen und Selbstzahler
Auch ohne private Vollversicherung können Sie die Behandlung in Anspruch nehmen – mit einem Privatrezept Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Das gilt ausdrücklich auch für gesetzlich Versicherte. Sie begleichen die Rechnung direkt; das Einreichen bei einer Versicherung entfällt. Es gelten dieselben Konditionen wie für Privatversicherte.
Ablauf
So läuft die private Abrechnung
Von der Verordnung bis zur Erstattung oder Direktzahlung – in vier nachvollziehbaren Schritten.
- 1Ärztliche VerordnungSie erhalten von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Verordnung (Privatrezept) für Ergotherapie – das gilt auch, wenn Sie gesetzlich versichert sind und als Selbstzahlerin oder Selbstzahler kommen.
- 2Kostenübernahme klärenKlären Sie vor Beginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle, ob und zu welchen Konditionen Ergotherapie in Ihrem Vertrag enthalten ist. Gerne stelle ich Ihnen dafür vorab eine Übersicht der voraussichtlichen Kosten zusammen.
- 3Behandlung und RechnungNach den verordneten Einheiten erhalten Sie eine Rechnung zum 1,8-fachen Satz der GebüTH.
- 4Einreichen oder direkt zahlenPrivatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein; die Erstattungshöhe hängt vom Vertrag ab. Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler begleichen Sie die Rechnung einfach direkt.
Gut zu wissen
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